Das Hauptgebude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
In seinem Urteil vom 15. November 2012 hob der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile von untergeordneten Gerichten auf und stellte fest, dass Eltern nicht fr ihre Kinder haften, wenn diese Dateien im Internet tauschen. Hierzu genge es, wenn sie ihren Nachwuchs darauf hinweisen, dass Filesharing von urheberrechtlich geschtzten Liedern, Filmen, Spielen und hnlichem verboten ist. Sobald Erziehungsberechtigte Hinweise erhalten, dass ihr Kind illegal Daten tauscht, mssen sie aber weiterhin eingreifen.
Keine berwachungspflicht
Eltern sind dem Urteil des BGH zufolge aber nicht verpflichtet, ihre Kinder dauerhaft zu berwachen. Sie mssen weder stndig neben ihnen sitzen noch mit Software verhindern, dass der Nachwuchs selbst neue Programme installiert oder bestimmte Internetseiten aufruft.
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Im konkreten Fall wurde den Eltern eines damals 13 Jahre alten Jungen vorgeworfen, 2007 nicht verhindert zu haben, dass er 1.147 Musiktitel zum Herunterladen angeboten hatte. Da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt htten, forderten mehrere Rechteinhaber insgesamt 3.000 Euro Schadensersatz fr 15 getauschte Titel sowie Abmahnkosten in Hhe von 2.380,80 Euro von Mutter und Vater. Landgericht und Oberlandesgericht hatten zuvor gegen die Eltern entschieden.
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