Donnerstag, 11. April 2013

Negativ-SEO Fiese Masche fhrt zum Downrank

Durch Negativ-SEO verlieren Webseiten ihre Reputation.

Auswirkung von Negativ-SEO
ber Jahre hinweg hat sich der kleine Online-Shop einen guten Ruf erworben und gilt bei Kunden als vertrauenswrdiger Hndler. Dank positiver Bewertungen, Empfehlungen in Foren und solider Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist der Shop auerdem bei Google gut auffindbar. Doch pltzlich und aus zunchst unerfindlichen Grnden sinkt der Google-Rang, bis die Seite nicht mehr in den ersten Suchtreffern auftaucht. Der Shop wird kaum noch von Laufkundschaft ber Google gefunden; Einbuen fr den Hndler aufgrund weniger Kundschaft sind die Folgen.

Ratgeber: Google-Suche wie die Profis

So wie in diesem (fiktiven) Szenario kann es theoretisch jeder Webseite ergehen wenn sie ein Opfer sogenannter Negativ-SEO wird. IT-Experten verzeichnen ein deutliches Anwachsen dieser Masche, die offenbar so lukrativ ist, dass es bereits Profis gibt, die ihre Negativ-SEO-Dienste anbieten.

Das mssen Sie bei der Suchmaschinenoptimierung beachtenDiese SEO-Tricks bringen Inhalte bei Google & Co. nach vorne13 SEO-Tricks

Die Tricks der Negativ-SEO-Experten
Eigentlich dient SEO dazu, einen Internetauftritt inhaltlich so zu optimieren, dass Google die Seite als relevant erachtet und entsprechend hoch in den Suchtreffern anzeigt. Und der sogenannte Google-Rang ist bares Geld wert: Wer oben steht, freut sich ber viele Besucher und, daraus resultierend, viele Einnahmen etwa durch den Abverkauf von Produkten oder die Buchung von Werbebannern.

Die Google-Platzierung kommt unter anderem dadurch zustande, dass andere Webseiten auf das Angebot per Link verweisen. Allerdings unterscheidet Google hier ganz genau: Stammen die Empfehlungs-Links von hochwertigen Angeboten oder von minderwertigen Seiten? Letztere haben fatale Auswirkungen auf den Google-Rang: Wenn etwa auf eine Seite nur von dubiosen Angeboten wie Porno- oder Glckspiel-Portalen verwiesen wird, straft Google das als minderwertig ab. Auch ein permanentes Kritisieren in Foren fhrt zu einer Herabstufung. Dagegen wirkt sich eine Platzierung etwa auf serisen Nachrichtenseiten oder vielfrequentierten Blogs positiv aus.

Finden statt suchen: Die Tipps von Mr. Google Dan Russell

Diesen Umstand machen sich findige Neider zunutze: Um eine ihnen nicht genehme Seite (zum Beispiel die eines Konkurrenten) abzustrafen, beauftragen sie SEO-Experten, auf minderwertigen Seiten Links zur der Seite, die im Rang sinken soll, zu platzieren.

25 Google-Programme und -DiensteAlle Downloads im berblick25 Programme

Negativ-SEO durch Hacker und Spam
Auch Hacker nutzen Schwachstellen von Webseiten aus, um diese zu attackieren, Viren oder Trojaner zu installieren oder aber die Datei robots.txt umzuschreiben und damit Inhalte fr den Google-Spider, der permanent Seiten besucht und die Inhalte scannt, zu blocken. Auch das Zumllen mit Spam-Links fhrt dazu, dass eine Webseite Google-Rangpltze verliert.

Google (noch) machtlos
Auch bei Google ist Negativ-SEO mittlerweile ein Thema. Viel machen kann die Suchmaschine aber gegen den Trend bislang nicht. So weist das Unternehmen darauf hin, dass sich der Betreiber einer Webseite zunchst an den Webmaster des Angebotes, von dem die schdlichen Links kommen, wenden soll mit der Bitte, die Eintrge wieder zu lschen. Google, so das Unternehmen, sammle lediglich Informationen im Web, sei aber nicht fr den Inhalt von Seiten zustndig.

SEO: Die Tricks der Webseitenoptimierer

Manahmen gegen Negativ-SEO
Grundstzlich ist ein Schutz gegen Negativ-SEO nur schwer umsetzbar. Experten empfehlen, die eigene Seite so zu optimieren, dass etwa durch hochwertige Inhalte eine Negativ-SEO ausgeglichen werden kann. Hierbei untersttzt Sie Google mit Funktionen wie dem Quality Rater, der die Qualitt einer Webseite ber einen lngeren Zeitraum dokumentiert und diese Bewertung in den Rang einflieen lsst.

15 Tipps zur richtigen Suche bei GoogleBildergalerie starten18 Bilder

Rechtliche Bewertung
Lsst sich juristisch etwas gegen Negativ-SEO unternehmen? Nach Auffassung von Rechtsanwalt Christian Solmecke handelt es sich um unlauteres Verhalten im Sinne des 4 Nr. 10 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Demnach handelt unlauter, wer Mitbewerber gezielt behindert. Schwieriger, so Solmecke, wird es, wenn Negativ-SEO zwischen privaten Blog-Betreibern auftritt. Grund: Das UWG findet zwischen Privatleuten keine Anwendung. Das gezielte Herabstufen von privaten Mitbewerbern drfte aber einen Unterlassungsanspruch begrnden, wobei sich der Betreiber auf den Umstand berufen msse, dass durch den Mitbewerber der Eindruck erweckt werde, dass er selbst die entsprechenden Links gesetzt habe.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen